Arten von 2D-Bauteilen

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Platte

Nach EN 1992-1-1, Art. 5.3.1(4) ist eine Platte ein Bauteil, bei dem das Mindestplattenmaß nicht weniger als das Fünffache der Gesamtdicke der Platte beträgt. Die Platte wird nur durch Biegemomente und Querkräfte senkrecht zur Schwerpunktsebene der Platte belastet. Der Nachweis der Ausführungsvorschriften erfolgt gemäß EN 1992-1-1, Art. 9.3.

Schale-Platte

Die Geometrie wird in vergleichbarer Weise wie die Geometrie der Platte definiert.  Im Gegensatz zur Platte kann die Schale-Platte durch Biege- und Plattenwirkungen belastet werden. Die Nachweisführung erfolgt nach den Regeln für Platten (EN 1992-1-1, Art. 9.3).

Wand

Nach EN 1992-1-1, Art. 5.3.1(7) ist eine Wand ein Bauteil, bei dem die folgenden Grundsätze nicht erfüllt sind:

  • die Querschnittstiefe beträgt nicht mehr als das 4-fache der Breite
  • die Höhe beträgt mindestens das 3-fache der Querschnittstiefe

Die Wand wird nur durch die Plattenwirkung belastet und die Nachweisführung erfolgt gemäß EN 1992-1-1, Art. 9.6 geprüft.

Schalenwandung

Die Geometrie wird ähnlich wie bei der Wandgeometrie definiert. Im Gegensatz zur Wand kann die Schalenwand durch Biege- und Plattenwirkungen belastet werden. Die Nachweisführung erfolgt nach den Ausführungsbestimmungen für Wände (EN 1992-1-1, Art. 9.6) geprüft.

Wandartiger Träger

Gemäß EN 1992-1-1, Art. 5.3.1(3) ist ein wandartiger Träger ein Bauteil, dessen Spannweite weniger als das Dreifache der gesamten Querschnittstiefe beträgt. Der wandartige Träger kann wie die Wand nur durch Plattenwirkung belastet werden. Die Nachweisführung erfolgt nach EN 1992-1-1, Art. 9.7.